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Kunden gingen Dumpingpreisen und Versprechungen auf den Leim
Tatort Bremen. Hauptprotagonist ist Darek D. (Name von der Redaktion geändert), der in der
Szene besser unter einem Pseudonym bekannt ist. Die Handlung ist, wie könnte man es anders
vermuten, so einfach, wie sie nur das Leben schreiben kann. Für ein Drehbuch hätte sie
nicht getaugt. Darek D. ist osteuropäischer Herkunft und verkauft Autogasanlagen. Und um
seinen persönlichen Gewinn zu maximieren, geht es dabei nicht immer mit rechten Dingen
zu. Doch wie, im richtigen Krimi wird der Mann überführt. Ein Happy End gibt es dennoch
nicht: Gut 90 Geschädigte bleiben auf der Strecke, es ist ein Schaden in
sechsstelliger Höhe entstanden, vom Rufschaden für die Branche ganz zu schweigen.
Nur eines mag niemand verstehen: Darek D. ist wieder aktiv. Nach Angaben eines
führenden Bremer Umrüstbetriebes baut er weiter Gasanlagen ein.
Und der Betrieb,indem er jetzt tätig ist, wirbt schon wieder unverfroren mit Autogasanlagen
inklusive Einbau und Leihwagen zum Preis von 1.499 Euro. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?
Im Amtsdeutsch liest sich das etwas anders. Die Bremer Staatsanwaltschaft teilte auf
Anfrage mit. dass unter dem Aktenzeichen 211 Js 45939/07 gegen Darek D. bzw. die hinter ihm
stehende Firma derzeit ein Ermittlungsverfahren in mehr als 90 Fällen anhängig ist.
Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft teilte weiter mit, dass es sich bei der
verantwortlichen Firma um einen Betrieb handelte, der von der Innung nicht anerkannt war.
Der Beschuldigte selbst hatte niemals die Meisterprüfung abgelegt, die ihn befähigt hätte,
solche Arbeiten auszuführen. Er habe sich in Polen Autogasanlagen besorgt, die den
in Deutschland erhältlichen Gasanlagen täuschend ähnlich sahen und diese mit ebenfalls
gefälschten Abgasgutachten zu Dumpingpreisen verkauft und in die Fahrzeugpapiere
eintragen lassen.
Fatal für die Vielzahl der Geschädigten: Nachdem die Mühlen der Justiz zwar langsam, aber
wirkungsvoll in Gang geraten sind, erhielten sie Post von der Staatsanwaltschaft und dem
Kraftfahrtbundesamt. Sie mussten sich entweder kostenpflichtig ein gültiges Abgasgutachten
besorgen, was in diesem Fall noch das kleinste Übel war, oder die Gasanlage komplett
wieder ausbauen. Auf Motorschäden, die durch den fehlerhahen Einbau entstanden sind,
blieben die Geschädigten komplett sitzen.
Wie kann es dazu kommen?
Die Fragen, die sich hier stellen: Wie konnte es zu so etwas überhaupt kommen? War es die
"Geiz-ist-geil-Mentalität" einiger Verbraucher, Blauäugigkeit von Behörden und Institutionen?
Zudem muss man sich fragen, wie ein Betrieb, der mit Dumpingpreisen am Markt ist, solange
überhaupt tätig sein kann. Auch die Prüfstellen müssen sich die Frage erlauben:
Warum haben sie die gefälschten Abgasgutachten nicht erkannt?
Und vor allem: Wie kommt es, dass schwarze Schafe durch das Kontrollnetzder Behörden
fallen, wo doch sonst vieles überreguliert in unserem Staat erscheint?
Schlimm dabei ist. dass Darek D. jetzt für einen anderen Betrieb tätig sein soll,
der ebenfalls Autogasanlagen verbaut. Das Angebot auf der Internetseite sieht
dem Angebot, mit dem er früher selbst seine Kunden hinter das Licht führte, täuschend
ähnlich und die Homepage wurde offensichtlich so schnell "gestrickt, dass sie noch
nichteinmal den gesetzlichen Anforderungen des TelemedienGesetzes entspricht.
Um der Redaktionspflicht genüge zu leisten, haben wir diese Erkenntnisse
natürlich der Bremer Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
Keine Abgasgutachten bei Fahrzeugübergabe
Fallstricke für den Verbraucher liegen bei unseriösen Anbietern insbesondere in der
Übergabe des Abgasgutachtens. Während seriöse Umrüster mit dem Einbau der Autogasanlage
auch das Abgasgutachten sofort herausgeben, hat sich bei einigen, ofmals aus Unwissenheit
der Verbraucher, die Unsitte eingebürgert, das für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere
notwendige Abgasgutachten später nachzureichen. Das kann gut und gerne zwei bis vier
Wochen dauern. Im Bremer Fall kam es allerdings nie. Fatal dabei: Das Fahrzeug wurde
ohne Bezahlung der Rechnung nicht herausgegeben. Ist die aber erst einmal bezahlt,
hatte der Kunde kein wirksames Druckmittel mehr gegen den Umrüster.
Die rechtliche Situation ist in diesem Fall dann ganz einfach:
Durch die Änderung der Betriebsart von monovalenten Benzin auf bivalenten Benzin/LPG
ist die Zulassung erloschen, der Fahrzeugbesitzer darf das Fahrzeug höchstens auf direktem Weg zum
Straßenverkehrsamt zur Eintragung der Anlage bewegen. Jede weitere Fahrt, sogar jeder
Umweg, ist widerrechtlich und kann im Falle eines Unfalles zu ernsthaften Konsequenzen bis
hin zu strafrechtlicher Verfolgung führen.
Deshalb gilt: Rechnung erst bezahlen, wenn auch das Abgasgutachten vorliegt.
In der Praxis empfiehlt es sich, das gleich vor der Auftragserteilung schriftlich zu
vereinbaren. Ist der Umrüster dazu nicht bereit, sollte man einen anderen
Umrüster wählen. Im konkreten Fall reichte ein Anruf in dem Betrieb, in dem Darek D,
jetzt tätig ist. Er war sofort am Telefon, schilderte die hinlänglich bekannten
Vorzüge der Gasumrüstung. Als die Rede dann auf das Abgasgutachten kam, war es
selbstverständlich, dass dieses erst nach ungefähr drei Wochen nachgereicht
wird. "Das ist ja wohl selbstverständlich, Vertrauenssache" meinte Darek D. und
hatte gleich eine Rufnummer des TUV Nord parat. Hier erhielt der Mann,
gegen den gut 90 Strafverfahren laufen, leider erste unerwartete
Schützenhilfe: "Ja, das ist ganz normal", meinte der Mitarbeiter.
Und lobte den Betrieb noch als "sauberes Unternehmen".
Wenn man sich, wie in diesem Fall, die Bälle gegenseitig derart zuspielt,
ist der Endverbraucher oft überfordert. Die gängige Praxis, die weiterhin
geübt wird,ist folgende: Das Fahrzeug wird der Prüfbehörde ohne Abgasgutachten
vorgestellt, die stellt einen erheblichen Mangel fest und gibt dem Fahrzeughalter
eine Nachbesserungsfrist, in der dann das Abgasgutachten vorliegt. Ob dieser Weg
allerdings im Falle eines Unfalls der gerichtlichen Überprüfung standhält,
wird selbst von Juristen bezweifelt.
Branchenkenner sind allerdings der Meinung, dass es einige schwarze Schafe im Markt gibt.
Insbesondere während des Autogasbooms 2008, so vermuten Insider, sind einige
Glücksritter offensichtlich osteuropäischer Herkunft mit ähnlichem Strickmuster
vorgegangen. Um sich der Verfolgung der Justiz aber nachhaltig zu entziehen,
existieren diese Firmen bereits nicht mehr, Inhaber sind abgetaucht oder
arbeiten mit Strohmännern unter neuem Namen nach altbewährtem, aber nicht
legalem Muster weiter.
Tipps gegen den Betrug
Dabei gibt es recht einfache Mittel, solchen Betrügern nicht auf den Leim zu gehen.
Insbesondere bei Dumpingpreisen sollte man besser zweimal hinschauen, denn Arbeit
in Deutschland hat ihren Preis und wer in den Genuss der entsprechenden
Verbraucherschutzrechte gelangen will, muss auch bereit sein, diesen Preis zu
zahlen. Bei einer Rolex aus Thailand käme ja auch niemand auf die Idee, diese
bei einem deutschen Händler zu reklamieren.
Wer aber einem Betrüger auf den Leim gegangen ist oder den Verdacht hegt, sollte
sich nicht scheuen, sich mit seinem Anliegen an die Redaktion des AutoGas Journals zu wenden.
Wir gehen den Fällen nach, gegebenenfalls mit Einschaltung der Justiz.
Denn nur, wenn die schwarzen Schafe vom Markt verschwinden, kann die an sich
saubere Energie auch sauber bleiben. Wolfgang Kröger
Quelle: Das AutoGas Journal - Heft 4 - August/September 2009
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Ein abschreckendes Beispiel, wie man es bei vielen Umbauten in Hinterhofwerkstätten sieht:
Der Gastank wurde nur an einem flexiblen Stahlband am Fahrzeugboden befestigt.
Solche Beispiele findet man en masse bei Billigeinbauten.
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Schlimmer geht es nimmer: Kabel einfach verlötet. Das hält maximal bis zum ersten
Schlagloch. Auch im Verfahren in Bremen wurden an den Fahrzeugen schwere Mängel
festgestellt.
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